Sozialmedizinische Nachsorge

FG Fuss oeWenn ein Kind im Krankenhaus liegt, weil es schwer erkrankt ist, viel zu klein mit einer Behinderung geboren wurde oder einen Unfall hatte, befindet sich die gesamte Familie plötzlich in einer Ausnahmesituation. Das Leben ändert sich für die Familie schlagartig. Nach dem Klinikaufenthalt kann die erste Zeit Zuhause mit Unsicherheiten und Ängsten verbunden sein. An dieser Brücke hilft die Sozialmedizinische Nachsorge, als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse nach §43 Abs. 2 SGB V.

 


Bild 5 oeIm Rahmen der Nachsorge können Familien mit Kindern von 0 bis 14 Jahren, in schwerwiegenden Fällen bis zum 18. Lebensjahr beraten, begleitet und unterstützt werden.
Durch die regelmäßigen Besuche der Nachsorgeschwester und deren ständige Erreichbarkeit erhalten die Familien Sicherheit und werden in ihren Kompetenzen gestärkt. Die Nachsorge versteht sich als "Hilfe zur Selbsthilfe".

 

Mit unserer Begleitung haben wir das Ziel, die Familie soweit zu stärken, dass sich die Eltern kompetent um ihr Kind kümmern können und die Lebensqualität aller Familienmitglieder bestmöglich erhalten bleibt. 

 

 

P1210851 oeDie Sozialmedizinische Nachsorge wird vom Klinik- oder dem niedergelassenen Kinderarzt verordnet. Sie setzt am  individuellen Bedarf des Patienten an und bietet der ganzen Familie einheitliche Unterstützung unter Berücksichtigung medizinischer, pflegerischer und psychosozialer Aspekte.

 

 

 

Die Sozialmedizinische Nachsorge ist für Familien kostenfrei.